Der Stiftungsrat hat den Vorschlag der Geschäftsleitung gutgeheissen und folgene Lohnmassnahmen fürs Jahr 2024 beschlossen:
Ab dem 1. Januar 2024 gibt es 2% mehr Lohn für alle. Damit wird die Teuerung ausgeglichen. Zusätzlich gibt es Lohnerhöhungen von 0.7% der Lohnsumme, die per 1. April 2024 als individuelle Lohnentwicklungsmassnahmen verteilt werden.
Zudem hat der Stiftungsrat entschieden, auch die errechneten Rotationsgewinne weiterzugeben, was zusätzlichen 0.4% der Lohnsumme von Solina entspricht. Rotationsgewinne entstehen durch die Ablösung von älteren durch jüngere Mitarbeitende. Konkret sind dies die Lohnunterschiede durch Pensionierung von Mitarbeitenden, die mit den Jahren in höhere Gehaltsstufen gekommen sind und durch junge Mitarbeitende ersetzt werden, welche nach der Lehre in einer tieferen Lohnstufe in den Arbeitsmarkt einsteigen. Eine Lohnvergleichsstudie hat gezeigt, dass wir im Vergleich zu anderen Institutionen der Langzeitpflege gut dastehen. Bei gewissen Berufsgruppen haben wir aber geringen Nachholbedarf oder wir sollten uns einen Vorsprung erarbeiten.
Die Mitglieder der Geschäftsleitung verzichten zugunsten aller anderen Mitarbeitenden sowohl auf Lohnerhöhung wie auch Teuerungsausgleich. GL-Mitglieder erhalten somit im Jahr 2024 keine Lohnerhöhung und keinen Teuerungsausgleich.
Fazit: Alle Mitarbeitenden erhalten 2% mehr Lohn. Auf viele Mitarbeitende werden weitere 1.1% der Lohnsumme ausgeschüttet. Insgesamt verteilt Solina im Jahr 2024 3.1% der Lohnsumme. Ausgenommen von den Lohnmassnahmen sind Lernende und Mitarbeitende in gekündigter Anstellung.